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Arbeitsrecht beinhaltet nicht Anstand und Moral...

Autor:  TokyoMEWS
So oder so ähnlich mein Fazit.

Das AGG bessagt also lediglich, dass es bei Diskriminierung im Bewerbungsverfahren also nur darum geht, dass die Diskriminierung quasi wieder rückgängig zu machen wäre.
Wenn also einem der Job erneut angeboten wird, ist das ausreichend.
Sonstige Geschehnisse, die aus der erlittenen Diskriminierung herrühren sind also egal.
Ich bekommen keinen Schadensersatz dafür, dass ich auf Grund von Depression arbeitsunfähig geworden bin.

Auch das AGG ist nur ein Papiertiger: Es brüllt, aber es brennt...



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