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Einzelposting: Chisaii Nov. '11: Allgemein


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Von:    Baerchi 06.09.2011 09:52
Betreff: Chisaii November '11: Allgemein
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Natürlich ist man nicht verpflichtet für etwas zu bieten, und wenn man nicht bietet, muss man am Ende auch nichts kaufen. (Wie bei ebay, da kann man sich die Angebote ja auch umsonst ansehen).

Wenn allerdings geboten wurde, dann muss - falls man selbst das Höchstgebot abgegeben hat - die Sache auch gekauft werden. Davon gibt es kein Abrücken mehr.

Zum Abzug: Zunächst wird der 1 EUR abgezogen: 1.50 -> 0.50. Von diesem Betrag gehen dann 10% ab, also bleiben von 1.50 EUR genau 45ct über. Damit will ich den Ramsch raushaben. Es gibt leider zuviele "Ritter Königin" und "Hamtaro-Nudeln", die im Euroshop gekauft werden für 1 EUR und dann für 1.20 den Besitzer wechseln. Da ich bei der Selektion der Auktionate aber etwas eingeschränkt bin (Meine Helfer nehmen an und wissen nicht, was ich als Ramsch bezeichnen würde) will ich so die "Euroshop-Artikel" minimieren.

Grundsätzlich sind die Regeln derart, dass man bei normaler Erziehung instiktiv das Richtige tut. :)
"Achtung verdient, wer vollbringt, was er vermag." (Sophokles)

Wer etwas versucht kann versagen -
Wer es nicht versucht, hat versagt!
(熊君 - Kuma-kun)

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