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Wie ist eigentlich die Rechtslage bei einem Treffen? [Diskussion]

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Version vom 14:48, 4. Dez 2011
 Paranoia (Beiträge)

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 Kickaha (Beiträge)

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Beispielsweise, wer ist Veranstalter? Eine Privatperson, ein Verein, ein eingetragener Verein, ein Unternehmen oder ein Verband? Denn mit den eben aufgezählten Bezeichnungen gibt es rechtlich ganz erhebliche Unterschiede. Dies betrifft einerseits die Schuldfrage (Haftungsgeltung) aber auch in der finanziellen Verantwortung (Schadenersatzfrage). Und dies ist nur ein Faktor bei einer rechtlichen Sachlage! Beispielsweise, wer ist Veranstalter? Eine Privatperson, ein Verein, ein eingetragener Verein, ein Unternehmen oder ein Verband? Denn mit den eben aufgezählten Bezeichnungen gibt es rechtlich ganz erhebliche Unterschiede. Dies betrifft einerseits die Schuldfrage (Haftungsgeltung) aber auch in der finanziellen Verantwortung (Schadenersatzfrage). Und dies ist nur ein Faktor bei einer rechtlichen Sachlage!
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-Grundsätzliche aber gewährleistungsfreie Antworten könnt ihr gerne bei unseren Treffenbetreuern erfragen. Die Treffenbetreuer des Animexx e.V. kümmern sich in erster Linie um die Belange der offiziellen Fantreffen, geben aber gerne Auskunft zu einer Vielzahl an gängigen Problemstellungen auch an nicht-offizielle Fantreffen. 
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-Die Treffenbetreuer erreicht man über den [http://animexx.onlinewelten.com/helpdesk/ Helpdesk] oder über treffen@animexx.de 

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Es ist etwas passiert, was nun. Wer ist schuldig, wer haftet usw. Dies sind gerade bei einem Fantreffen Fragen, die man leider erst stellt, wenn etwas bereits passiert ist. doch dann ist es meistens schon zu spät.

Tja, und gutes Recht ist teuer! Leider stimmt die Aussage gerade im Bereich Recht. Denn, ob man Recht hat oder nicht, wer wie was schuldig, teilweise schuldig oder wieder nicht ist, hängt an wielen Faktoren ab!

Beispielsweise, wer ist Veranstalter? Eine Privatperson, ein Verein, ein eingetragener Verein, ein Unternehmen oder ein Verband? Denn mit den eben aufgezählten Bezeichnungen gibt es rechtlich ganz erhebliche Unterschiede. Dies betrifft einerseits die Schuldfrage (Haftungsgeltung) aber auch in der finanziellen Verantwortung (Schadenersatzfrage). Und dies ist nur ein Faktor bei einer rechtlichen Sachlage!



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