Thread: Als Künstler arbeiten - nebenberuflich?
Eröffnet am: 05.03.2020 13:22 Letzte Reaktion: 19.04.2020 23:57 Beiträge: 3 Status: Offen |
Unterforen: - Sachthemen |
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Verfasser | Betreff | Datum | |||
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Izaya-kun | Als Künstler arbeiten - nebenb... | 05.03.2020, 13:22 | |||
Ashaya | Als Künstler arbeiten - nebenb... | 18.04.2020, 03:51 | |||
Suuyuki | Als Künstler arbeiten - nebenb... | 19.04.2020, 23:57 | |||
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Hallo Leute, Ich zeichne sehr viel, verkaufe Bilder, Kakaokarten… und ich stelle Metall-Pins her und Acryl-Anhänger. Ich arbeite Vollzeit und möchte nebenbei ein wenig als Künstler arbeiten… darum möchte ich das alles etwas ausbauen und einen Online-Shop auf Etsy eröffnen. Bevor ich los lege, möchte ich das allerdings anmelden. Aber mich verwirrt das alles ein wenig… Mein Anwalt sagt, ich müsse jetzt ein Gewerbe anmelden, aber ich glaube, das stimmt nicht? Ich glaube, ich muss mich an das Finanzamt wenden. Und mich dort als freiberuflicher Künstler eintragen lassen oder? Und auch das mit dem Thema Einkommenssteuer-Überschuss verwirrt mich total… Gibt es hier jemanden, der NEBENBEI als Künstler arbeitet und mir vielleicht ein wenig durch den Bürokratie-Kram helfen kann? Ich wäre unglaublich dankbar… |
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Hey, dein Post ist ja mittlerweile etwas her aber vllt. kann ich ja trotzdem noch helfen. Ich hab Steuerrecht studiert und kenne mich dementsprechend damit aus ^^ Also erstmal kommt es darauf an ob deine Tätigkeit gewerblich oder selbstständig ist. Als Künstler ist man grundsätzlich selbstständig, da es eine eigenschöpferische Tätigkeit ist. Dementsprechend brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Beim Finanzamt musst du dich aber anmelden, da du ja Einkünfte aus einer Freiberuflichen Tätigkeit einnimmst. Dementsprechend bist du auch nicht verpflichtet handelsrechtlich Bücher zu führen und eine Bilanz aufzustellen, eine "einfache" Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht hier völlig. Damit errechnet du deinen Gewinn bzw. Verlust pro Jahr und reichst diese mit deiner Einkommensteuererklärung jährlich beim Finanzamt ein. Umsatzsteuerlich gesehen ist es so, dass du Unternehmer bist und du dementsprechend Umsatzsteuer zahlen müsstest. Wenn aber dein Umsatz unter 22.000 € im Jahr ist, kannst du Kleinunternehmer sein und musst keine Umsatzsteuer zahlen, dementsprechend ist aber auch kein Vorsteuerabzug möglich. So, das sollte es im groben gewesen sein, ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. |
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Ich kann das, was Ashaya sagt, bestägigen. Danke dir übrigens, Ashaya. Ich hatte gar nicht mitbekommen, dass sich die Grenze auf 22.000€ erhöht hatte. :) Wer den Himmel auf Erden sucht, hat im Erdkundeunterricht geschlafen. |
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Zuletzt geändert: 19.04.2020 23:59:17 |