Thread: Tombow sucht Manga-Zeichner für Verpackungen
Eröffnet am: 13.05.2016 12:31 Letzte Reaktion: 17.05.2016 12:35 Beiträge: 6 Status: Offen |
Unterforen: - Wettbewerbe |
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Verfasser | Betreff | Datum | |||
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Nellz | Tombow sucht Manga-Zeichner fü... | 13.05.2016, 12:31 | |||
Wizi | Tombow sucht Manga-Zeichner fü... | 13.05.2016, 18:53 | |||
kleinnagini | Tombow sucht Manga-Zeichner fü... | 13.05.2016, 19:12 | |||
Nellz | Tombow sucht Manga-Zeichner fü... | 17.05.2016, 11:21 | |||
kleinnagini | Tombow sucht Manga-Zeichner fü... | 17.05.2016, 11:47 | |||
Nellz | Tombow sucht Manga-Zeichner fü... | 17.05.2016, 12:35 | |||
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Hat sich erledigt, da Auftrag bereits vergeben ist. |
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Zuletzt geändert: 25.05.2016 11:38:23 |
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Wenn ihr Bilder für eine Produktverpackung möchtet, um damit sicherlich auch Geld zu verdienen, sind die Namensnennung, das Interview und die Verlinkung doch hoffentlich Zusätze zur vertraglich geregelten Bezahlung, oder? Ihr versucht hier nicht wirklich als Unternehmen, das "höchste Qualität" garantiert, von unerfahrenen Zeichnern Dienstleistungen zu erschleichen, die ansonsten drei- bis vierstellige Beträge kosten würden? |
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Schön, dass Ihr mit Zeichnern zusammen arbeiten wollt! :) Allerdings solltet Ihr Euer Angebot vielleicht nochmal überarbeiten, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass Ihr kostenlose Illustrationen abgreifen wollt. Sowas wird leider viel zu häufig versucht -- gerade da, wo viele junge, unerfahrene Zeichner unterwegs sind -- und Ihr wollt sicher keine Missverständnisse aufkommen lassen. Was die Namensnennung des Illustrators angeht, so ist das kein netter Bonus oder gar eine Bezahlung, sondern ein Recht, auf das diese/r selbstverständlich bestehen kann: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html Außerdem muss die Nutzung eines Werks angemessen vergütet werden: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html Ansonsten empfehle ich diese Broschüre: http://www.io-home.org/io-data/pdf_pool/IO-ErfolgreichMitIllustratoren.pdf |
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Zuletzt geändert: 13.05.2016 19:13:11 |
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siehe oben |
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Zuletzt geändert: 25.05.2016 11:38:47 |
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Alles klar! :) Nur: Für eine Vergütung in € ist es wichtig, dass der Zeichner eine Umsatzsteuer-Nr. hat, sonst können wir leider keinen Betrag auszahlen. Interessenten ohne Umsatzsteuer-Nr. .... Da habt Ihr womöglich was durcheinander gebracht -- Ihr meint sicher die ganz normale (Einkommens)steuernummer. Die muss Euer/eure Illustrator/in in jedem Fall haben. Eine Umsatzsteuernummer müssen Freiberufler erst ab 17.500 € Umsatz im Jahr haben. Bis dahin gelten sie als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und müssen/können keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. |
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Zuletzt geändert: 17.05.2016 12:01:55 |
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siehe oben |
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Zuletzt geändert: 25.05.2016 11:39:12 |