Animuc 2016
Reihe | Animuc |
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Datum | - |
Adresse |
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Kategorie | Convention |
Größenordnung | 5000+ Besucher |
Homepage | http://www.animuc.de |
Kontakt | info@animuc.de |
Dies ist eine Animexx-Veranstaltung | |
Offizieller Veranstalter | Animexx e. V. |
Programm |
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Beschreibung | Die Animuc kehrt 2016 vom 01.04.2016 bis 03.04.2016 zurück ins Forum Fürstenfeld.
Freut euch auf phänomenale Showacts, interessante Workshops, Wettbewerbe und viele weitere Programmpunkte.
Weiter bietet euch das Rahmenprogramm eine bunte Mischung aus Animes, Händler, einem Gamesroom, dem Manga-Markt, Bring&Buy, die allseits beliebte Versteigerung, TCG, Go und eine Menge Spaß und gute Laune. Für Informationen zu den Programmpunkten schaut auf unserer Webseite vorbei.
Wir freuen uns auf euch,
Öffnungszeiten:
Für Workshops: event@animuc.de Für Showgruppen: event@animuc.de |
Orga: | A-L-U-C-A-R-D, Chiko-chan, GT-Saiyaman, Mexxman |
Helfer: | Ani, Calafinwe, Galileo, julischka, kuro-nii, Rmnrai, Veroko, Yuya |
Bin ich dabei? |
1788 Mitglieder haben sich eingetragen |
Admins (für diesen Event-Eintrag) |
Animuc |
Tickets 2016
Der Ticket-Vorverkauf ist beendet. Tickets sind nur noch an der Tageskasse erhältlich.
Tickets sind nur verfügbar, solange der Vorrat reicht! Contickets sind nur noch in der 2. Vorverkaufsphase erhältlich!
Tageskasse
*Nur in Verbindung mit einem gültigen Elternticket
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Convention-Regeln
Waffenregeln
Nicht erschrecken, wir reden hier natürlich nicht von echten Waffen, aber da die Kostüme vieler Cosplayer Nachbildungen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen wie Stäben oder Schilden erfordern, um ein authentisches Erscheinungsbild zu ermöglichen, müssen wir zur Sicherheit aller Besucher Regeln aufstellen, welche Gegenstände gefahrlos mitgeführt werden können, und welche wir in den Räumlichkeiten leider nicht zulassen können.
Grundsätzliches Kaum ein Cosplay kommt ohne Waffen aus, doch das deutsche Waffengesetz schreibt einige Richtlinien vor, die eingehalten werden müssen. Sogar die Haftungssumme für Unfälle ist gesetzlich festgelegt: 10.000,- Euro bei Verletzung, 100.000,- Euro bei Tod und 500.000,- Euro bei Invalidität. Aus Sicherheitsgründen müssen wir deshalb auf der Animuc einen Waffencheck durchführen. Wir unterscheiden drei Arten von Waffen:
Beachte bitte, dass wir diese Regeln nicht aufgestellt haben, um Cosplay-Fans zu ärgern, sondern weil sie sich zwingend aus den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland ergeben. Natürlich wissen wir, dass niemand mit seiner mühsam gebauten Cosplay-Waffe irgendwelchen Blödsinn anstellen würde, aber es könnte z.B. ein Unfall passieren oder eine andere Person in einem unbeobachteten Moment damit herumspielen. Verbotene Waffen Verbotene Waffen dürfen nicht auf das Con-Gelände oder in die Halle gebracht werden. Wer es trotzdem versucht, riskiert die Abnahme seines Tickets und ein sofortiges Hausverbot. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der/die Besitzer/in beispielsweise im Besitz eines gültigen Waffenscheins ist, der ihn/sie zum Führen dieser Waffe berechtigt. Zu den verbotenen Waffen gehören z.B.:
Beanstandete Waffen Beanstandete Waffen werden beim Eintritt abgenommen und in einem separaten Con-Bereich gegen Quittung gelagert. Sollten sie für den Cosplay-Wettbewerb oder für den Performance-Wettbewerb gebraucht werden, so werden sie vor Beginn dieser Wettbewerbe von erfahrenen Helfern zur Bühne gebracht und dürfen nur für diese Veranstaltungen auf der Bühne getragen werden. Unmittelbar danach müssen sie wieder abgegeben werden. Bei Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen an der Garderobe wieder abgeholt werden. Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:
Erlaubte Waffen Erlaubte Waffen dürfen auf der Animuc während der gesamten Con-Dauer getragen werden. Sie werden am Eingang besonders gekennzeichnet, damit sie nicht jedes Mal neu kontrolliert werden müssen. Zu den erlaubten Waffen gehören z.B.:
Kleidungsaccessoires
Warum sind diese Waffenregeln nötig? Hier als Beispiel ein unveränderter Ausschnitt aus einer früheren Anfrage-Mail (für die Connichi): "(...) Für mein Cosplay benötige ich ein Schwert. Aber das Problem ist, ich habe ein scharfes Schwert. Dürfte ich das bei mir Tragen? Weil ein anderes habe ich leider nicht. Und ohne das Schwert sieht das Cosplay doof aus. Es ist ein ca. 96cm langes Katana. Scharf (Also so dass man 18 sein muss um eines im Laden zu kaufen). Und dazu eine Schwertscheide. Ich würde das Schwert auch die ganze Zeit über in der Scheide lassen. (...)" Unsere Antwort musste damals leider lauten: "Denk nicht mal daran." Rechtliche Grundlagen für die Waffenregeln
(...)
(2) Waffen sind
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
(...) (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
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