Thread: Chisaii: Regeln für ... v101026
Eröffnet am: 22.08.2007 16:28 Letzte Reaktion: 11.09.2013 14:04 Beiträge: 13 Status: Gesperrt |
Unterforen: - Chisaii Anime Treffen Hamburg |
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Verfasser | Betreff | Datum | |||
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Kickaha | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 22.08.2007, 16:28 | |||
Baerchi | Sonderregeln Versteigerung (fü... | 10.02.2011, 14:12 | |||
Baerchi | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 03.03.2011, 11:46 | |||
Kickaha | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 27.04.2011, 16:27 | |||
Baerchi | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 04.01.2012, 13:53 | |||
Metoschy | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 04.01.2012, 16:21 | |||
Baerchi | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 04.01.2012, 16:25 | |||
Kickaha | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 21.07.2012, 02:30 | |||
Kickaha | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 16.11.2012, 03:08 | |||
KiseRyouta | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 16.11.2012, 17:46 | |||
Kickaha | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 17.11.2012, 02:09 | |||
Baerchi | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 22.11.2012, 15:27 | |||
NellyAtalay | Chisaii: Regeln für ... v101026 | 11.09.2013, 14:04 | |||
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1. Regeln für Kartenabholung v101021b 2. Regeln für Cosplay-Rabatt v090110 3. Regeln für Animexx e.V.-Rückzahlung v090110 4. Regeln für Singstar-WB v070824 5. Regeln für Yu-Gi-Oh!-Turnier v100115 6. Regeln für Karaoke-WB v110113 7. Regeln für Cosplay-Wettbewerb v110426 8. Regeln für Versteigerung v100208 1. Regeln für Kartenabholung v101021b Bei der Anmeldung ist eine vollständige Anschrift (kein Postfach) anzugeben. Neben den Anmeldedaten wird die während der Anmeldung verwendete IP-Nummer gespeichert. In der Bestätigungs-Email befindet sich ein Anmeldecode. Dieser wird beim Einlass abgefragt. Daher ist es sinnvoll, diese Email ausgedruckt mitzubringen und ggf. zusätzlich wasserfest zu notieren. Der in der Email übermittelte Code ist vorläufig! Sollten wir feststellen, daß die Anmeldung nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig ausgefüllt wurde, wird sie gelöscht. Dies gilt auch bei unzustellbaren Anmeldebestätigungs-Mails. Es gibt keine "Wer ist dabei"-Liste mehr, sondern nur noch ungefähre Angabe der aktuelle Zahl an Anmeldungen. Diese Zahl ist nur ungefähr, da wie schon erwähnt, ggf. irreguläre Anmeldungen noch wieder entfernt werden. Der Anmeldecode ist geheim zu halten. Sollte eine andere Person Zugriff erlangen (z.B. gemeinsamer oder gehackter Email-Account) und den Code benutzen, verfällt die Anmeldung! Bestellte Karten müssen am Veranstaltungssamstag bis 15:30 Uhr abgeholt werden. Wer sich angemeldet hat, aber erst später kommen kann: * Am Veranstaltungssamstag bis 15:30 Uhr eine SMS an folgende Mobil-Nr.: 0162/6917755 * Nicht schon vorher schicken. Wird gelöscht. * Keine Sammel-SMS. Jeder selbst SMS schreiben. * Vergesst nicht, euren Anmeldecode anzugeben, sonst kann ich das nicht zuordnen. * Die Nummer wird NUR dafür verwendet. Ihr braucht sie euch also nicht merken, versuchen mich drauf anzurufen oder ähnliches. Die SIM liegt anschließend wieder im Schrank! Und sie könnte sich auch mal ändern. Sollte man den Code an der Kasse nicht parat haben, muß man warten, bis all diejenigen Einlass bekommen haben, die ihren Code nicht vergessen haben. Die Karten sind nicht übertragbar. Sollte ein Weitergabe bemerkt werden (z.B. weil die 2. Person gegen die Hausordnung verstoßen hat), wird sowohl dieser Person, als auch der in der Anmeldung für die Karte registrierten Person Hausverbot erteilt. 2. Regeln für Cosplay-Rabatt v090110 * Cosplay ist keine Alltagskleidung. Dies zählt auch für Anime & Manga Charaktere in Alltagskleidung ohne aufwändige Accessoires. * Visual Kei ist eine Lebenseinstellung und kein Cosplay. * Das Imitieren von real existierenden Personen ist kein Cosplay. * Schuluniformen zählen nicht als Cosplay, es sei denn mit einer Vorlage des Originalcharakters aus einem Anime/Manga. * Auch Gothic Lolita Outfits zählen nicht als Cosplay, es sei denn mit einer Vorlage des Originalcharakters aus einem Anime/Manga. * Einzelne Accessoires wie zum Beispiel Stirnbänder (Naruto) oder Katzenohren machen kein Cosplay aus. * Eigenkreationen müssen ein gutes Maß an Aufwand und Kreativität aufweisen, um als Cosplay angesehen zu werden. * Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir ein Bild vom Orginalcharakter mit sich zu führen. * Den Rabatt gibt es NICHT an der Kasse, sondern am Infostand. Genaue Zeiten werden noch mitgeteilt. * Der Rabatt beträgt 1,- € und ist nicht mit Rückzahlung für Vereinsmitgliedschaft kombinierbar. * Im übrigen gilt: Der Infostand hat immer Recht. Ende der Diskussion! 3. Regeln für Animexx e.V.-Rückzahlung v090110 * Die Person muß sich spätestens 3 Tage vorher auf "Ich bin dabei" eingetragen haben. * Der Nickname auf dem Animexx-Ausweis muß dem aktuellen Animexx- & Chisaii-Anmelde-Nick entsprechen. * Karo darf nicht ausgeblendet sein. * Mitgliedsausweis mitbringen. * Die Rückzahlung ist nicht dem Cosplay-Rabatt kombinierbar. * Die Rückzahlung gibt es nicht an der Kasse, sondern am Infostand. Genaue Zeiten werden noch mitgeteilt. 4. Regeln für Singstar-WB v070824 * Es liegen alle Singstar-Titel aus Deutschland vor. * Es treten maximal 16 Teilnehmer an (bis zum Ende der ersten Runde ist eine nachträgliche Anmeldung noch möglich). * Gesungen wird in Pärchen im K.O.-Verfahren. * Jeder der Teilnehmer sucht sich pro Runde ein Lied aus, daß er singen möchte, und singt dieses Lied (auf kurz) und das Lied des Kontrahenten. * Wer aus beiden Liedern die meisten Punkte bekommt, ist eine Runde weiter. * Im Finale werden die Lieder lang gesungen und der erste und zweite Platz entschieden. Bitte bleibt während des Wettbewerbs immer in der Nähe, damit wir euch finden können, wenn ihr dran seid! Und am besten, ihr wisst schon ein oder zwei Lieder, mit denen ihr antreten wollt! 5. Regeln für Yu-Gi-Oh!-Turnier v100115 Das Yu-Gi-Oh!-Tunier findet nach den üblichen Regeln statt. Es gilt die aktuelle Bannliste. Es wird nach Schweizer System gespielt. Abhängig von der Anzahl der Teilnehmer 3-4 Vorrunden + Finals mit den besten Acht. 6. Regeln für Karaoke-WB v110213 * Den japanischen KaraokeWB wird meist geleitet von PJ und/oder Drakard. Es dürfen ausschliesslich nur japanische Lieder, aus der vorhandenen Liste gewählt werden. * Es darf Solo als auch als Gruppe gesungen werden. * In die Wertung kommt vor allem Gesang, Textsicherheit und die Schwierigkeit (japanisch ist vorteilhaft) ein. Wählt deshalb ein Lied aus, das ihr auch könnt. * Eine ausgewählte Jurie bewertet die Teilnehmer. 7. Regeln für Cosplay-Wettbewerb v110426 Die Anmeldung zum Cosplaywettbewerb erfolgt beim Cosplay-Vortreffen. Treffpunkt und Uhrzeit des Vortreffens werden vor Ort bekannt gegeben. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Regeln einverstanden. Verstöße führen zur Disqualifikation. Die Orga behält sich vor, (Haus)Verbote auszusprechen. * Den Anweisungen der Helfer ist Folge zu leisten. * Die Waffenregeln der Hausordnung sind einzuhalten. Falls Waffen für den Auftritt benötigt werden, ist dies dem Waffencheck mitzuteilen. Die Waffen werden vor dem Auftritt in den Backstagebereich gebracht. Nach dem Auftritt werde diese von den Helfern wieder zum Waffencheck gebracht. * Busen, Intimbereich und Po müssen ausreichend bedeckt sein. Öbszöne Handlungen sind nicht erlaubt. * Offenes Feuer, sämtliche Flüssigkeiten und Streumaterial sind auf der Bühne untersagt. Das Werfen von Gegenständen ins Publikum ist zu unterlassen. * Tiere sind nicht erlaubt. * Die Bühne ist sauber und ohne Schäden zu hinterlassen. * Mit der Bühnentechnik ist sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen. Für evtl. Schäden haftet der jeweilige Teilnehmer. Es ist nur die Technik zu benutzen, die von Helfern zugewiesen wird. * Ein Aufenthalt im Backstagebereich ist nur kurz vor und nach dem Auftritt gestattet. * Das Unterbringen von Requisiten und ähnlichem ist nicht möglich (Ausnahme: Waffen, die gegen die Waffenregeln verstoßen.) * Abzuspielende Musik/Videos sind beim Vortreffen auf USB-Stick oder CD (CDs möglichst als Daten CDs) einzureichen. Bitte achtet hierbei auf Virenfreiheit. Die Musik sollte bereits auf den Auftritt zugeschnitten, oder ein entsprechendes Skript beigefügt sein. * Lichteffekte sind nur insoweit möglich, wie es die vorhandene Technik erlaubt (2 6er Bars PAR Scheinwerfer, Nebel). * Ein Skript ist generell hilfreich, bitte am Anfang eine kurze Beschreibung des Aussehens der Charaktere einfügen. * Bitte achtet darauf, eure Einsätze einzuhalten. Bleiben verabredete Stichwörter aus, wird die passende Musik/Licht nicht eingespielt. * Es ist nicht möglich auf der Chisaii auf der Bühne zu üben. * Die Cosplays sollten selbst hergestellt worden sein. * Die Auftrittszeit ist pro Auftritt auf 8 Minuten beschränkt. * Die Siegerehrung findet um 19:30 Uhr im großen Saal statt. Eine Teilnahme ist wünschenswert. 8. Regeln für Versteigerung v100208 §0: Der Auktionator Der Auktionator ist verantwortlich für die Versteigerung und kann in Einzelfällen von allen nachfolgenden Regelungen Ausnahmen erteilen. §1: Auktionate (1) Auktionate sind ein oder mehrere Gegenstände, die in ihrer Gesamtheit einen Animexx-Bezug innehaben. (2) Auktionate müssen so beschaffen sein, dass sie direkt während der Versteigerung übergeben werden können. (3) Ist ein Teil eines Auktionats nicht zugelassen, so gilt das gesamte Auktionat als nicht zugelassen §2: Art der Auktionate (1) Nichtmaterielle Dinge wie Animexx-Items, Karotaler oder sonstiges können nicht versteigert werden. (2) Gebrannte DVDs, CDs oder sonstige, nicht originalen Datenträger sind von der Versteigerung ausgeschlossen. (3) Raubkopien, Fansubs, Gegenstände, die gegen geltendes Recht verstoßen usw. sind von der Versteigerung ausgeschlossen. (4) Selbst gebastelte Gegenstände sind genau dann zugelassen, wenn die Herstellung eine erhebliche Eigenleistung darstellt. (5) Überraschungspakete werden nicht zur Auktion angenommen. Sollte ein Überraschungspaket abgegeben werden, so wird der Inhalt in jedem Fall vorgestellt, falls es versteigert wird. (6) Eine Person darf keine zwei gleichen Auktionate versteigern lassen (7) Lässt jemand einen Gegenstand versteigern, an dem er nicht die Eigentums- und Besitzrechte innehat, so wird das Auktionat nicht versteigert. Dies gilt z.B. bei Manga aus Bücherhallen. Zusätzlich werden im Falle einer möglichen straf- und zivilrechtlichen Verfolgung alle Daten des Verkäufers an den wahren Besitzer herausgegeben, wenn er sich als solcher eindeutig ausweisen kann. Dieser Absatz gilt nicht für Fundsachen, die länger als ein halbes Jahr von der Chisaii verwahrt wurden. §3: Vorbereitung der Auktionate (1) Bei Abgabe der Auktionate werden die Beschreibungen, Mindestpreise und Verkäuferdaten durch die Helfer der Versteigerung in eine elektronische Tabelle eingepflegt. Zugleich wird das Auktionat fotographiert (2) Die Anzahl der möglichen Auktionate ist limitiert. Sind alle Auktionatsplätze aufgebraucht, werden keine Auktionate mehr angenommen. (3) Pro Besucher werden maximal 2 Auktionate versteigert. (4) Betrügt ein Besucher offensichtlich, so wird das Geld einbehalten. (5) Alle Auktionate müssen spätestens eine halbe Stunde VOR dem planmäßigen Beginn der Versteigerung abgegeben werden, ungeachtet dessen, ob ein anderer Programmpunkt überzieht. (6) Personen werden nicht versteigert. (7) Dienstleistungen werden nur dann versteigert, wenn das Ergebnis materieller Natur ist (z.b. ein gemaltes Bild) und sie direkt nach der Bezahlung beginnt. (8) Es besteht keinerlei Anspruch auf die Versteigerung der abgegebenen Gegenstände. (9) Gewerbliche Angebote sind ausgeschlossen. (10) Artikel mit FSK 16 oder 18 bzw. ohne Jugendfreigabe werden nur an Personen verkauft, die sich entsprechend ausweisen können. (11) Alle Auktionate können etwa eine halbe Stunde vor Beginn der Versteigerung angesehen werden. §4: Nach der Versteigerung (1) 10% des Endpreises (gerundet auf ganze Cent) gehen als Spende an die Chisaii. (2) Eine halbe Stunde nach der Versteigerung ist das Geld und die nicht versteigerten Gegenstände am Infostand abzuholen. Wird das Geld nicht bis 02:00 des Sonntages abgeholt, geht das Geld in das Eigentum der Chisaii über. (3) Es können Besucher für das Abholen des Geldes bevollmächtigt werden. Dazu ist die Kartennummer desjenigen, der die Ware verkaufen lässt UND die Kartennummer des Bevollmächtigten bereits bei Abgabe der Auktionate bekannt zu geben. Bei der Abholung müssen dann beide genannten Eintrittskarten vorgelegt werden. (4) Nicht wieder abgeholte Auktionate werden wie Fundsachen behandelt. (5) Es gibt keine Auszahlung während der Auktion. §5: Bieten (1) Während der Versteigerung dürfen die Auktionshelfer in ihrer Arbeit nicht gestört oder abgelenkt werden. Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Regeln kann der entsprechende Besucher oder Helfer von der Versteigerung ausgeschlossen werden. (1.5) Der Mittelgang von der Bühne zur Techikkabine ist freizuhalten. (2) Ein Gegenstand wird ersteigert, in dem man seine Hand hebt oder sonst erkennbar macht, dass der vom Auktionator genannte Preis oder ein höherer gezahlt wird. (3) Eine Erhöhung auf einen beliebigen Betrag kann erfolgen, wenn diese das letzte Gebot um die notwendige Mindesterhöhung übersteigt. (4) Ein abgegebenes Gebot ist bindend. (5) Personen, die die Versteigerung stark stören, können von dieser ausgeschlossen werden. (6) Alle Gegenstände sind "gekauft wie gesehen". Es gibt keine Garantie, Gewährleistung oder Rückgaberecht. (7) Wer einen Zuschlag bekommen hat, muss das Auktionat sofort bei den Auktionshelfern in Bar bezahlen. Die Auktion läuft während dessen weiter. Wer bezahlt, darf aber natürlich auch weiterhin bieten. Nach dem Ende der Versteigerung werden keine versteigerten Gegenstände mehr herausgegeben. Die Versteigerungshelfer dürfen Kaufinteressierte und Verkäufer zusammenführen. (8) Nach der Ansage des Auktionators "...€ zum ersten, ...€ zum zweiten und ...€ zum dritten" ist die Auktion des betreffendem Auktionates beendet. (9) Auch Helfer, Orga und der Auktionator dürfen mitbieten §6: Gebotserhöhungen (1) Die Gebote werden entsprechend der folgenden Tabelle erhöht: 00.00 EUR - 10.00 EUR => 0.50 EUR Schritte 10.00 EUR - 20.00 EUR => 1.00 EUR Schritte 20.00 EUR - 30.00 EUR => 2.00 EUR Schritte 30.00 EUR - 40.00 EUR => 3.00 EUR Schritte 40.00 EUR - 50.00 EUR => 4.00 EUR Schritte usw. (2) Eine Erhöhung auf einen beliebigen Betrag kann erfolgen, wenn diese das letzte Gebot um die notwendige Mindesterhöhung übersteigt. (3) Die Erhöhung kann sehr schnell erfolgen. Daher muss man beim Bieten unbedingt aufpassen! Wer einem Freund winkt, und einen Zuschlag erhält, muss den entsprechenden Artikel kaufen. =============== Beispiel: Die Leute halten die Hände oben und plötzlich ruft jemand "10". Danach wird normal weitergeboten 1 EUR -> 1.50 EURO -> 2.00 EUR -> 2.50 EUR -> Zwischenruf! 10 EUR -> 11 EUR -> 12 EUR -> 12 EUR zum ersten, 12 EUR zum zweiten, 12 EUR zum dritten - verkauft! und im übrigen bin ich der Meinung . . . AAAAARRRRGGGHHL ! |
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Am 09.07.2013 geändert von NewAgeWarrior. Grund: |
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Zusätzlich zu den Versteigerungsregeln in der aktuell gültigen Fassung (siehe Aushang auf der Chisaii und der erste Post hier) gelten folgende Ausnahmeregeln für die nächste (März 2011) Chisaii: - Die Anzahl der versteigerbaren Auktionate für die Besucher wird auf 1 (eines) festgelegt. Für die Helfer und Orga beträgt diese Zahl 2 (zwei). - Besucher dürfen keine Sachen für andere Versteigern lassen. Helfer/Orga nur für andere Helfer/Orga. - Auktionate müssen von Besuchern persönlich abgegeben werden, das Geld und die nicht versteigerten Gegenstände müssen persönlich abgeholt werden. - Auktionate dürfen erst dann auf dem Auktionsannahmetisch liegen, wenn sie im elektronischen Versteigerungssystem erfasst sind oder während sie erfasst werden. Dann sind sie von Besuchern und nicht-Auktionshelfern nicht mehr zu berühren oder zu verschieben. - Eine Auszahlung ist nur in bar und nur im Anschluss an die Auktion am Infostand möglich. Die Auszahlung von Geld und Rückgabe von Auktionaten endet mit dem Beginn des Rausschmisses. Sollte es keinen Rausschmiss geben, so endet die Rückgabe um 12 Uhr nachts. Nicht abgeholtes Geld und Gegenstände gehen in das Versteigerungseigentum über. - §5(1) der aktuellen Versteigerungsregeln wird außer KRaft gesetzt. Statt dessen tritt folgendes in Kraft: Während der Versteigerung dürfen die Auktionshelfer und der Auktionator in ihrer Arbeit nicht gestört oder abgelenkt werden. - Verstöße gegen diese oder andere Versteigerungsregeln führen zum sofortigen Verbot für die betreffenden Personen an der Versteigerung noch länger teilzunehmen. Sie wird des Saales verwiesen. Außerdem werden, falls die Person etwas versteigern ließ, das Geld und Auktionate in das Versteigerungseigentum übergehen. Außerdem wird eine Verwarnung für die ganze Chisaii ausgesprochen, und je nach schwere der Störung eine Sperre für zukünftige Versteigerungen ausgesprochen sowie ein Hausverbot für die aktuelle Chisaii beantragt. - Störende Gruppen werden gemäß den obigen Regeln wie störende Einzelpersonen behandelt. - Der Auktionator behält sich das Recht vor, die Versteigerung bei massiven Störungen vorzeitig abzubrechen. - Wer Auktionate in betrügerischer Absicht abändert, oder versucht, sich einen Vorteil zu erschleichen, in dem er andere betrügt wird von der Auktion als Verkäufer für 6 Chisaii ausgeschlossen. Ferner gehen Geld und Auktionat in das Versteigerungseigentum über. Ein Hausverbot wird beantragt, und zwar für die aktuell und zwei folgende Chisaii. Ferner wird in jedem Fall eine Verwarnung ausgesprochen. - Es wird ein Formular auszufüllen sein, dass man diese Regeln und die Versteigerungsregeln sowie die Hausordnung zur Kenntnis nimmt und akzeptiert. - Grundsätzlich kann auch ein Ausschluss aus dem Zirkel erfolgen. Diese Sonderregeln sind eine direkte Konsequenz aus den Vorkommnissen der letzten Chisaii (Januar 2011) während der Versteigerung und Annahme. Je nach Verhalten könnte es sein, dass diese Regeln länger anhalten. Diskussionen über diese Regeln erfolgen bitte nur im entsprechenden Thread (http://animexx.onlinewelten.com/zirkel/chisaii/forum/thread_332377/0/12973436400653/), nicht hier in den Regeln. Aber ich sage euch gleich: Diskutiert gerne, diese Regeln stehen fest. Für neue Ideen, die mindestens genauso restriktiv sind, bin ich aber offen. "Achtung verdient, wer vollbringt, was er vermag." (Sophokles) Wer etwas versucht kann versagen - Wer es nicht versucht, hat versagt! (熊君 - Kuma-kun) |
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Zuletzt geändert: 10.02.2011 14:14:19 |
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Vergesst nicht das neue Formular, wenn ihr minderjährig seit, und etwas versteigern lassen wollt: www.chisaii.de/infos/versteigerung_u18.pdf Ohne Formular und Perso/Reisepass/Führerscheinkopie keine Versteigerung der mitgebrachten Gegenstände! "Achtung verdient, wer vollbringt, was er vermag." (Sophokles) Wer etwas versucht kann versagen - Wer es nicht versucht, hat versagt! (熊君 - Kuma-kun) |
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* Cosplay-Regeln aktualisiert. * Bitte beachtet die Ergänzungen der Versteigerungsregeln. Sie sind vorläufig und daher noch nicht in das reguläre Regel-Posting integriert: Jeder, der sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (also noch nicht 18 ist, also alle Minderjährigen) _MUSS_, sofern er oder sie etwas versteigern lassen möchte, das folgende Formular ausfüllen und von seinen Eltern unterschreiben lassen. Ferner ist eine Personalausweis oder Führerscheinkopie, oder ähnliches, mitzugeben, damit sichergestellt wird, dass die Unterschrift nicht gefälscht wurde. http://www.chisaii.de/infos/versteigerung_u18.pdf Das Formular findet man auf www.chisaii.de unter "Infos und Downloads". Alle volljährigen müssen im Zweifel ihre Volljährigkeit nachweisen, z.B. durch den Führerschein oder Personalausweis, Reisepass oder Ähnliches. Ferner sind die verschärften Versteigerungsregeln vom März 2011 immernoch in Kraft und behalten ihre Gültigkeit. Außnahmen von diesen Regelungen wird es keine geben. Baerchi ist auf Schicht und kommt erst um 18:00 zur Chisaii - koji_joy (Jessica), seine Freundin, wird ihn in seiner Abwesenheit vertreten. Er delegiert ihr seine sämtlichen Befugnisse was die Annahme von Versteigerungsgegenständen betrifft. Bei Fragen _vor_ der Chisaii wendet euch bitte an Baerchi. und im übrigen bin ich der Meinung . . . AAAAARRRRGGGHHL ! |
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Zuletzt geändert: 02.05.2011 03:17:19 |
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Baerchi: wenn jemand beide Auktionsplätze nutzt sind das 1 EUR. in wie fern beide? kann man wieder 2 sachen abgeben? oder wie ist das zu verstehen? ich würde meine Fanfic gerne weiterschreiben, aber mir fällt nix mehr ein. -.- |
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Korrekt. Jeder Besucher darf kein, ein oder zwei Aktionate zur Versteigerung abgeben. "Achtung verdient, wer vollbringt, was er vermag." (Sophokles) Wer etwas versucht kann versagen - Wer es nicht versucht, hat versagt! (熊君 - Kuma-kun) |
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geänderte SMS-Nr.: 0176-91417556 und im übrigen bin ich der Meinung . . . |
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Es gilt wieder die alte SMS-Nummer. Sorry, war schon letztes Mal so und ich habe diese Stelle bei der Änderung übersehen. und im übrigen bin ich der Meinung . . . |
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KiseRyouta: > also die 0162/6917755 Richtig. und im übrigen bin ich der Meinung . . . |
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Aktuelle Auktionsregeln 121122 Diese Regeln werden durch die Teilnahme an der Auktion anerkannt! §0: Der Auktionator (1.1) Der Auktionator ist verantwortlich für die Versteigerung und kann in Einzelfällen von allen nachfolgenden Regelungen Ausnahmen erteilen sowie neue Regeln aufstellen. (1.2) Er kann die in §0(1) genannten Rechte und Pflichten deligieren. (2.1) Der Auktionator erklätz die in §§4 und 5 genannten Regeln zu Beginn der Versteigerung. (2.2) Die in §0(2.1) genannte Erklärung ersetzt nicht dieses Regelwerk. §1: Auktionate (1) Auktionate sind ein oder mehrere Gegenstände, die in ihrer Gesamtheit einen Szenebezug innehaben. (2) Auktionate müssen so beschaffen sein, dass sie direkt während der Versteigerung an den Käufer übergeben werden können. (3) Ist ein Teil eines Auktionats nicht zugelassen, so gilt das gesamte Auktionat als nicht zugelassen. (4) Zugelassene Auktionate erhalten einen Aufkleber, der den Startpreis, die Auktionatsnummer und gegebenenfalls FSK-Informationen enthält. §2: Art der Auktionate (1) Nichtmaterielle Dinge wie Animexx-Items, Karotaler oder sonstiges können nicht versteigert werden. (2) Dienstleistungen werden nur dann versteigert, wenn das Ergebnis materieller Natur ist (z.b. ein gemaltes Bild) und sie direkt nach der Bezahlung beginnt. (3.1) Gebrannte DVDs, CDs oder sonstige, nicht originalen Datenträger sind von der Versteigerung ausgeschlossen. (3.2) Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Datenträger selbst einen Szenebezug aufweist. (4) Raubkopien, Fansubs, Gegenstände, die gegen geltendes Recht verstoßen usw. sind von der Versteigerung ausgeschlossen. (5) Selbst gebastelte Gegenstände sind genau dann zugelassen, wenn die Herstellung eine erhebliche Eigenleistung darstellt. (6) Überraschungspakete werden nicht zur Auktion angenommen. Sollte ein Überraschungspaket abgegeben werden, so wird der Inhalt in jedem Fall vorgestellt, falls es versteigert wird. (7) Personen werden nicht versteigert. (8) Eine Person darf keine im Wesentlichen gleiche Auktionate versteigern lassen. (9.1) Lässt jemand einen Gegenstand versteigern, an dem er nicht die Eigentums- und Besitzrechte innehat, so wird das Auktionat nicht versteigert. Dies gilt z.B. bei Manga aus Bücherhallen. (9.2) Im Falle einer möglichen straf- und zivilrechtlichen Verfolgung alle Daten des Verkäufers an den wahren Besitzer und andere Berechtigte herausgegeben, wenn sich diese als solche eindeutig ausweisen können. (9.3) Der §2(9.2) gilt nicht für Fundsachen, die länger als ein halbes Jahr von der Chisaii verwahrt wurden. §3: Vorbereitung der Auktionate (1) Bei Abgabe der Auktionate werden die Beschreibungen, Mindestpreise und Verkäuferdaten durch die Helfer der Versteigerung in eine elektronische Tabelle eingepflegt. Zugleich wird das Auktionat fotographiert sowie mit einem Aufkleber markiert. (2) Pro Besucher werden maximal 2 (zwei) Auktionate zur Auktion angenommen. (3) Betrügt ein Besucher offensichtlich, so wird das Geld einbehalten. (4) Alle Auktionate müssen spätestens eine Stunde VOR dem planmäßigen Beginn der Versteigerung abgegeben werden, ungeachtet dessen, ob ein anderer Programmpunkt überzieht. (5) Es besteht keinerlei Anspruch auf die Versteigerung der abgegebenen Gegenstände. Da es keine Begrenzung hinsichtlich der zugelassenen Auktionate gibt darf nicht damit gerechnet werden, dass ein Auktionat versteigert wird. (6) Es besteht keine Garantie für den Verkauf des Auktionats. (7.1) Gewerbliche Angebote sind ausgeschlossen. (7.2) Befreundete Fantreffen und Conventions dürfen nach Absprache Auktionate zur Auktion abgeben. (8.1) Alle Auktionate können etwa eine viertel Stunde vor Beginn der Versteigerung angesehen werden. (8.2) Es ist verboten die Auktionate während dieser Ausstellung zu berühren §4: Bieten (1.1) Während der Versteigerung dürfen die Auktionshelfer in ihrer Arbeit nicht gestört oder abgelenkt werden. (1.2) Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Regeln kann der entsprechende Besucher, Helfer oder Orga von der Versteigerung ausgeschlossen werden. (1.3) Ein Ausschluss für mehrere Auktionen ist möglich. (2) Der Mittelgang ist freizuhalten. (3.1) Ein Gegenstand wird ersteigert, in dem man seine Hand hebt oder sonst erkennbar macht, dass der vom Auktionator genannte Preis oder ein höherer gezahlt wird. (3.2) Gesten, die mit einem Gebot verwechselt werden könnten (z.B. Freunden winken) sind zu unterlassen. (3.3) Wird eine in §4(3.2) genannte Geste als Gebot erkannt, so ist dieses bindend. (4) Die Mindesterhöhung eines Gebotes wird vom Auktionator angegeben. (Siehe Appendix I) (5) Eine Erhöhung auf einen beliebigen Betrag kann erfolgen, wenn diese das letzte Gebot um die notwendige Mindesterhöhung übersteigt. (4) Ein abgegebenes Gebot ist bindend. (5) Alle Gegenstände sind "gekauft wie gesehen". Es gibt keine Garantie, Gewährleistung oder Rückgaberecht. (6) Nach der Ansage des Auktionators "...€ zum ersten, ...€ zum zweiten und ...€ zum dritten" ist die Auktion des betreffendem Auktionates beendet. (7.1) Wer einen Zuschlag bekommen hat, muss das Auktionat sofort bei den Auktionshelfern in bar in Euro zu bezahlen und erhält das ersteigerte Auktionat sofort. Die Auktion läuft während dessen weiter. (7.2) Wer bezahlt, darf weiterhin bieten. (8.1) Nach dem Ende der Versteigerung werden keine versteigerten Gegenstände mehr herausgegeben. (8.2) Die Versteigerungshelfer dürfen Kaufinteressierte und Verkäufer zusammenführen. (9) Auch Helfer, Orga und der Auktionator dürfen mitbieten (10) Artikel mit eine FSK bzw. USK Einstufung, Altersempfehlung bzw. ohne Jugendfreigabe werden nur an Personen verkauft, die ihr Alter entsprechend nachweisen können. (11) Es gibt keine Auszahlung von Geld während der Auktion. §5: Nach der Versteigerung (1) 10% (Zehn Prozent) des Endpreises (gerundet auf ganze Cent) gehen als Spende an die Chisaii. (2.1) Eine halbe Stunde nach der Versteigerung ist das Geld und die nicht versteigerten Gegenstände am Infostand abzuholen. (2.2) Wird das Geld nicht bis 02:00 des Sonntages abgeholt, geht das Geld in das Eigentum der Chisaii über. (3.1) Es können Besucher für das Abholen des Geldes bevollmächtigt werden. Dazu ist die Kartennummer desjenigen, der die Ware verkaufen lässt UND die Kartennummer des Bevollmächtigten bereits bei Abgabe der Auktionate bekannt zu geben. (3.2) Bei der Abholung müssen dann beide genannten Eintrittskarten vorgelegt werden. (3.3) Hilfsweise kann ein entsprechender, formloser Text verfasst und bei der Abgabe des Auktionats übergeben werden. (4) Nicht wieder abgeholte Auktionate werden wie Fundsachen behandelt. Appendix I: Gebotserhöhungen Die Gebote werden in der Regel entsprechend der folgenden Tabelle erhöht: 00.00 EUR - 09.99 EUR => 0.50 EUR Schritte 10.00 EUR - 19.99 EUR => 1.00 EUR Schritte 20.00 EUR - 29.99 EUR => 2.00 EUR Schritte 30.00 EUR - 39.99 EUR => 3.00 EUR Schritte 40.00 EUR - 49.99 EUR => 4.00 EUR Schritte 50.00 EUR - 59.99 EUR => 5.00 EUR Schritte 60.00 EUR - 69.99 EUR => 6.00 EUR Schritte 70.00 EUR - 79.99 EUR => 7.00 EUR Schritte 80.00 EUR - 89.99 EUR => 8.00 EUR Schritte 90.00 EUR - 99.99 EUR => 9.00 EUR Schritte usw. Eine Erhöhung auf einen beliebigen Betrag kann erfolgen, wenn diese das letzte Gebot um die notwendige Mindesterhöhung übersteigt. =============== Beispiel: Die Leute halten die Hände oben und plötzlich ruft jemand "10". Danach wird normal weitergeboten 1 EUR -> 1.50 EURO -> 2.00 EUR -> 2.50 EUR -> Zwischenruf 10 EUR -> 11 EUR -> 12 EUR -> 12 EUR zum ersten, 12 EUR zum zweiten, 12 EUR zum dritten - verkauft! "Achtung verdient, wer vollbringt, was er vermag." (Sophokles) Wer etwas versucht kann versagen - Wer es nicht versucht, hat versagt! (熊君 - Kuma-kun) |
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Zuletzt geändert: 22.11.2012 15:27:42 |
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Wenn ich das Cosplay jetzt nicht selber genäht habe, oder nur in Schuluniform, die ich selber zusammengestellt habe, kommen will... darf ich dann nicht kommen oder wie ist das zu verstehen? Sorry, will das zum ersten mal machen und joar.. lg Nelly |